Lehrveranstaltungen WS 2011/12
Einführung in das Gebiet “Sport und Erziehung”
| Art: | Einführung in das Theoriemodul “Sport und Erziehung” – Pflichtveranstaltung |
| Zeit: | dienstags wöchentlich 8–10 Uhr, Beginn: Dienstag, 25.10.2011 |
Mit allen Sinnen lernen – Grundlagen einer ästhetischen Bildung
| Art: | Vertiefung im Theoriemodul “Sport und Erziehung” und im Theoriemodul “Erziehung und Bildung” |
| Zeit: | montags wöchentlich 10–12 Uhr, Beginn: Montag, 24.10.2011 |
Bewegung und Sprache
| Art: | Vertiefung im Theoriemodul “Sport und Erziehung” und im Theoriemodul “Erziehung und Bildung” |
| Zeit: | dienstags wöchentlich 10–12 Uhr, Beginn: Dienstag, 25.10.2011 |
Grundlagen der Motodiagnostik
| Art: | Theoriemodul Psychomotorik und Vertiefung im Theoriemodul “Erziehung und Bildung” |
| Zeit: | montags wöchentlich 12–14 Uhr, Beginn: Montag, 24.10.2011 |
Psychomotorische Entwicklungsförderung
| Art: | Projekt. Hospitation in psychomotorischen Fördergruppen. Teilnahmevoraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme am Seminar “Psychomotorik”. Begrenzte Teilnehmerzahl, persönliche Anmeldung erforderlich. |
| Zeit: | mittwochs wöchentlich 10–12 Uhr (1. Gruppe)dienstags wöchentlich 14–17 Uhr (2. Gruppe) |
Zusatzqualifikation
„Lehrbefähigung zur Erteilung von Sportförderunterricht”
Studierende, die das Fach Sport im Rahmen ihres BA- und MA-Studiums belegen, können eine Zusatzqualifikation erwerben, die sie zur Erteilung von „Sportförderunterricht“ (SFU) berechtigt. Diese Lehrbefähigung ist in den meisten Bundesländern anerkannt. Sie ist erforderlich, wenn an einer Schule Sportförderunterricht unterrichtet werden soll.
Bei dem Sportförderunterricht handelt es sich um ein zusätzliches Bewegungsangebot zum regulären Sportunterricht, das insbesondere die Förderung von Kindern mit motorischen und psycho-sozialen Beeinträchtigungen zum Ziel hat. Die Inhalte der Zusatzqualifikation orientieren sich an den „Rahmenrichtlinien für Sportförderunterricht“, wie sie vom Niedersächsischen Kultusministerium herausgegeben worden sind. Sie schließt ab mit einer Prüfung, über die ein Zeugnis erstellt wird.
Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis bestimmter Lehrveranstaltungen und Hospitationen (s.u.). Die Prüfungen finden einmal jährlich – in der Regel am Ende des WS oder zu Beginn des SS statt. Die Termine werden per Aushang bekanntgegeben und auf der Homepage des Instituts für Sport- und Bewegungswissenschaft veröffentlicht.
Sie können sich zur Prüfung anmelden, wenn Sie die drei Lehrveranstaltungen
- Psychomotorik
- Motodiagnostik
- Biologisch – medizinische Grundlagen des Sportförderunterrichts
erfolgreich belegt (Studiennachweis) und mindestens 4 Hospitationsstunden in SFU – Gruppen oder Psychomotorik-Gruppen absolviert haben.
Die Abschlussprüfung besteht aus
- einer Klausur (auf der Basis der Grundlagenliteratur und der Inhalte der drei o.g. Lehrveranstaltungen)
- der schriftlichen Bearbeitung eines (Lehrproben-) Themas (hierzu nähere Angaben auf gesondertem Aushang).
Beide Leistungen werden benotet. Sie bilden die Grundlage für die Bewertung, die in dem Zeugnis aufgeführt wird.
Für die Prüfung ist eine offizielle Anmeldung auf einem gesonderten Formblatt (erhältlich im Sekretariat, nicht über OPIUM) erforderlich. Termine werden in Verbindung mit dem Prüfungstermin bekanntgegeben.
Grundlagenliteratur:
Dordel, Sigrid (2003): Bewegungsförderung in der Schule – Handbuch des Sportförderunterrichts. Dortmund: modernes lernen (S. 301 – 419)
Zimmer, R./Cicurs, H. (1999): Psychomotorik – Neue Ansätze im Sportförderunterricht und Sonderturnen. Schorndorf: Hofmann
Zimmer, R. (2011): Handbuch der Psychomotorik. Freiburg: Herder